Wanzleben-Börde

Ritterstr. 3

  • Denkmalschutz
  • Sanierungsgebiet
Über das Objekt

Das Objekt in der Ritterstr. 3 bietet stilvolles Wohnen ehemaligen Amtsgericht

Im ehemaligen Amtsgericht von Wanzleben-Börde entstehen 24 hochwertige Eigentumswohnungen in bester Bauweise. Das Gebäude wurde 1815 als Land- und Stadtgericht eingerichtet. Ab 1849 wurde es in ein königliches Kreisgericht umgewandelt. Schließlich erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Wanzleben-Börde. Das Gerichtsgebäude wurde als Kulturdenkmal eingestuft. Teil des Objekts ist auch ein historischer Gefängnisbau. Es ist ein Gebäude im Stil des Historismus mit barocken und klassizistischen Stilelementen. Wir nennen es eine denkmalgeschützte „Perle“ im Sanierungsgebiet.
Das Objekt wird ökologisch wertvoll und nachhaltig per Fernwärme beheizt. Die meisten Wohnungen verfügen zudem über eine Fußbodenheizung. Alle Wohnungen werden durch einen Personenaufzug erschlossen. Des Weiteren ist es möglich, einen Stellplatz zu erwerben. Diese sind für die Elektromobilität vorbereitet, sodass der Installation einer eigenen Ladestation nichts im Wege steht.
Wanzöeben-Börde

Die Umgebung

Die Ritterstraße ist eine ruhig situierte Straße, welche dennoch sehr zentral innerhalb von Wanzleben-Börde liegt. In unmittelbarer Nähe befinden sich diverse Restaurants und Cafés und laden zum Verweilen ein. Des Weiteren sind sämtliche Einrichtungen für Einkauf, Dienstleistungen, Kindertagesstätten, Schulen, Behörden, Sportvereinen und Spaßbad innerhalb von 1-10 min mit dem Fahrrad erreichbar.
Mit der Ausweisung der Umgebung zu einem „einfachen Sanierungsgebiet“ kam es in den letzten Monaten und Jahren bereits zu zahlreichen Veränderungen und Aufwertungen in der gesamten Region. Durch den Abschluss von zahlreichen Sanierungsverträgen mit den verschiedenen Gebäudeeigentümern, konnten schon eine Vielzahl von Objekten im Umfeld in neuem Glanz erstrahlen. Das soll nun auch in der Ritterstraße geschehen.
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